Als Unternehmen haben Sie die Möglichkeit bis zu 50 €/mtl. pro Mitarbeitenden für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung zusätzlich zum Lohn/Gehalt steuerfrei abzurechnen (§ 3 Nr. 34 EstG). Wir bieten Ihnen einen Ort und ein regelmäßiges Yogaangebot für Sie und Ihre Mitarbeitenden. Die Abrechnung erfolgt monatlich über Ihr Unternehmen. Wir alle profitieren voneinander.
Überzeugen Sie sich selbst und nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf.
Schicken Sie uns einfach eine E-Mail an support@youyoga-rostock.de.